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Neu im Jahr 2025

Das ändert sich heuer für Menschen mit Behinderung

Von Theresa Kraschitz

 

2025 bringt zahlreiche Änderungen im Bereich Behinderung mit sich – sowohl rechtlich als auch finanziell. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die Menschen mit Behinderung, ihre Familien und ihre Unterstützer*innen betreffen.

Gesetzliche Neuerungen 2025

  • Barrierefreiheitsgesetz
    – Seit 1. Jänner 2025 müssen Unternehmen mit über 400 Mitarbeiter*innen eine*n Beauftragte*n für Barrierefreiheit benennen.
    – Ab 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Gewisse Produkte und Dienstleistungen, die von Unternehmen angeboten werden, müssen dann barrierefrei sein. Zum Beispiel Computer, Mobiltelefone, Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten. Oder Apps, Webseiten, Web-Shops oder  Bankdienstleistungen. Mehr Informationen dazu hier.
     
  • Neuregelungen zur persönlichen Assistenz
    Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat informiert, dass ab 1. Jänner 2025 keine freien Dienstverträge für persönliche Assistenz akzeptiert werden.

 

Finanzielle Unterstützung und neue Fördermöglichkeiten

  • Neue Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt 2025
    Manche Menschen haben zu wenig Einkommen, um die Dinge zu bezahlen, die sie für ihr Leben brauchen. Diese Menschen bekommen finanzielle Unterstützung in Form von „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Heuer erhöhen sich diese Richtsätze.


    Für Menschen mit Behinderung, die alleine wohnen

    – ohne erhöhte Familienbeihilfe statt 794,- Euro jetzt 824,- Euro
    – mit erhöhter Familienbeihilfe statt 595,- Euro jetzt 616,- Euro

    Für Menschen mit Behinderung, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben
    (z. B. im Familienverband oder in einer WG)
    – ohne erhöhte Familienbeihilfe statt 726,- Euro jetzt 754,- Euro
    – mit erhöhter Familienbeihilfe statt 527,- Euro jetzt 546,- Euro


    Für ein Kind mit Behinderung, das in Haushaltsgemeinschaft mit einem Elternteil lebt, der Lebensunterhalt bezieht

    – ohne erhöhte Familienbeihilfe statt 483,- Euro jetzt 501,- Euro
    – mit erhöhter Familienbeihilfe statt 344,- Euro jetzt 357,- Euro


    Alleinstehende Unterstützte und Hauptunterstützte bekommen außerdem Geld für die Wohnung („Vertretbarer Wohnungsaufwand“). Das sind statt 356,- Euro ab jetzt 370,- Euro.


    Im Februar und August bekommt man einen Beitrag zu den Energiekosten. Das sind 2025 statt 67,- Euro jetzt 70,- Euro.

  • Pflegegeld 2025
    Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Das monatliche Pflegegeld wurde mit 1. Jänner 2025 erhöht.

    Stufe 1 statt 192,- Euro mit 200,80 Euro
    Stufe 2 statt 354,- Euro mit 370,30 Euro
    Stufe 3 statt 551,60 Euro mit 577,- Euro
    Stufe 4 statt 827,10 Euro mit 865,10 Euro
    Stufe 5 statt 1.123,50 Euro mit 1.175,20 Euro
    Stufe 6 statt 1.568,90 Euro mit 1.641,10 Euro
    Stufe 7 statt 2.061,80 Euro mit 2.156,60 Euro

  • Erhöhte Familienbeihilfe 2025
    Mit 1. Jänner 2025 beträgt die erhöhte Familienbeihilfe pro Monat statt 180,90 jetzt 189,20 Euro.

  • Geringfügigkeitsgrenze 2025
    Wer geringfügig beschäftigt ist, muss keine Sozialversicherungs-Beiträge und keine Lohnsteuer zahlen. Bisher konnte man geringfügig 518,44 Euro im Monat verdienen, jetzt sind es 551,10 Euro.

Beratung und Unterstützung
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Mag.a Theresa Kraschitz
Rechtsberaterin 
+43 (0)650 81 25 754
theresa.kraschitz@lebenshilfe-steiermark.at

Lebenshilfe Steiermark
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