Die Lebenshilfe Steiermark fordert uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
„Menschen mit Behinderung müssen die gleichen Möglichkeiten haben, an demokratischen Prozessen teilzunehmen wie alle anderen Bürger*innen.“
Sandra Walla-Trippl, Generalsekretärin Lebenshilfe Steiermark
Graz, 29.07.2024
Zwei Monate noch bis zu der Nationalratswahl 2024 in Österreich, zwei weitere bis zu der Landtagswahl 2024 in der Steiermark. Anlässlich der bevorstehenden Wahlen ruft Nicole Braunstein, Selbstvertreterin der Lebenshilfe Steiermark, dazu auf, dass auch Menschen mit Behinderungen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen müssen. Gleichzeitig gibt es für sie noch immer einige Hürden, an die kaum gedacht wird.
Inklusives Wahlrecht hört nicht bei der Rampe vor dem Wahllokal auf. Das weiß Nicole Braunstein genau: Sie selbst ist eine junge Frau mit Behinderung, benutzt einen Rollstuhl und setzt sich als Selbstvertreterin der Lebenshilfe Steiermark für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ein. Ein Thema, das ihr besonders am Herzen liegt: das Wahlrecht.
„Ich gehe wirklich zu jeder Wahl. Denn das Wahlrecht wurde hart erkämpft – vor allem von uns Frauen, das Wahlrecht für Frauen gibt es ja erst seit ein bisschen mehr als 100 Jahren. Gerade deshalb bin ich so dahinter und werde nicht müde, zu sagen: Geht wählen!“, so Braunstein.
Wahlen sind noch immer nicht barrierefrei
Während einige Barrieren auf dem Weg zur politischen Mitsprache bereits beseitigt worden sind, werden andere oft gar nicht wahrgenommen. „Politische Teilhabe ist schwierig, gerade für Menschen mit Behinderung. Wir brauchen Wahlprogramme in einfacher Sprache, die man auch versteht“, weiß Nicole Braunstein, „Wenn man nicht versteht, was da drinnen steht oder warum das wichtig ist, wird man die Menschen nicht erreichen.“
Das kritisiert auch Sandra Walla-Trippl, Generalsekretärin der Lebenshilfe Steiermark: „Menschen mit Behinderung müssen die gleichen Möglichkeiten haben, an demokratischen Prozessen teilzunehmen wie alle anderen Bürger*innen.“ Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, ist ein Menschenrecht und in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) festgehalten, zu der sich Österreich vor mittlerweile über 15 Jahren bekannt hat.
Dort ist nicht nur festgehalten, dass Wahllokale barrierefrei sein müssen, sondern auch, dass Stimmzettel, Broschüren und Wahlprogramme in leichter Sprache verfügbar sein müssen. Zudem muss es auch für diejenigen, die sie brauchen, Unterstützung beim Wahlvorgang geben – beispielsweise Ausfüllhilfen für sehbeeinträchtigte Menschen. Deshalb fordert die Lebenshilfe Steiermark die Politik und Verwaltung auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um bestehende Barrieren abzubauen und somit die volle Partizipation von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
Lebenshilfe Steiermark
Mariahilferplatz 5/1
8020 Graz
Telefon: +43 (0)650 81 25 751
Email: office@lebenshilfe-stmk.at
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