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Landtags-wahl 2024: wie steht es um die behinderten-politik?

Gemeinsam mit unseren Selbstvertreter*innen haben wir Fragen an die politischen Parteien erarbeitet. Sie spiegeln die Themen wider, die ihnen wichtig sind. Daraus ist eine Broschüre entstanden.

von Claudia Schröder

 

Die bevorstehende Landtags-Wahl in der Steiermark ist eine wichtige Gelegenheit, mitzubestimmen und deine Stimme zu erheben. 

Für Menschen mit Behinderungen ist es besonders wichtig, an politischen Entscheidungen teilzuhaben. 

Ihre Anliegen müssen gehört und ernst genommen werden. 

 

Jede Stimme zählt – auch deine!

 

Kürzung von Antworten

Manche Antworten waren sehr lang. 

Dafür hatten wir leider nicht genug Platz in unserer Broschüre. 

Deshalb haben wir die Fragen teilweise gekürzt. 

Wo etwas fehlt, erkennst du an diesem Symbol: […] 

Die vollständigen Antworten findest du auf dieser Seite.

 

 

Hinweis: Genderinklusive Sprache

Wir verwenden genderinklusive Sprache.

Wir stehen für Inklusion.

Deshalb wollen wir uns auch so ausdrücken, dass alle Menschen inkludiert sind.

Wir verwenden das Gender-Sternchen (*).

Die Antworten der Parteien haben wir aber nicht verändert. 

So siehst du, welche Parteien genderinklusive Sprache verwenden.

Die ungekürzten Antworten der Parteien:

ÖVP: Die Steirische Volkspartei setzt sich konsequent für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein, insbesondere durch die Förderung von Inklusion in allen Lebensbereichen. Wir sind überzeugt, dass Inklusion ohne Barrierefreiheit nicht möglich sein kann und setzen uns darum weiter dafür ein, diese in allen Lebensbereichen zu erreichen. Außerdem werden wir auch weiter sicherstellen, dass alle Steirerinnen und Steirer die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben.

 

SPÖ: Das Land Steiermark bekennt sich umfassend zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und arbeitet seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Methoden an der Realisierung der daraus erwachsenden Verpflichtungen. Ziel sämtlicher Maßnahmen ist es, allen Menschen, die in der Steiermark leben, ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Umsetzung der UN-BRK erfolgte und erfolgt in der Steiermark in verschiedenen Phasen, wobei die ersten Phasen stark geprägt von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und der Schaffung von nachhaltigen Strukturen, wie z. B. dem Steirischen Monitoring Ausschuss oder dem Selbstvertretungsverein „Selbstbestimmt Leben Steiermark“, waren. Diese Strukturen ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen und andere zentral Beteiligte aktiv in der Umsetzung der UN-BRK eingebunden sind sowie bei der Weiterentwicklung im steirischen Behindertenwesen mitwirken können. In einer weiteren Phase des Aktionsplans wurde ein partizipativer Prozess aufgesetzt. So wurde von Landesrätin Doris Kampus die „Partnerschaft Inklusion“ ins Leben gerufen. Dieses partizipative Gremium setzt sich aus Menschen mit Behinderungen bzw. Selbstvertreter:innen, Angehörigenvertreter:innen, dem Sozialressort des Landes Steiermark, dem Monitoringausschuss des Landes Steiermark, der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen, der Sozialwirtschaft Steiermark, der Arbeitnehmer:innenvertretung sowie dem Städte- und Gemeindebund zusammen. 

 

FPÖ: Die Regierung trägt die Verantwortung dafür, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Zusammenarbeit mit der Verwaltung umgesetzt wird. Dazu sind die Verantwortungsträger besonders auf eine enge Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen angewiesen, denen hiermit ein besonderer Dank für ihr stetiges Engagement ausgesprochen wird.

 

GRÜNE: Die Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Vorjahr haben deutlich gemacht, dass hier großer Handlungsbedarf besteht. Gerade im Hinblick auf die Verantwortung der Bundesländer wurde klar angesprochen, dass die Bestimmungen der UN-BRK gemäß Art. 4 Abs. 5 ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates gelten und die Landesregierungen daher dementsprechend zu handeln
haben. Für das Land Steiermark fordern wir die Erstellung eines neuen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK. Die im bisherigen Aktionsplan vorgesehenen Vorhaben wurden jedoch ausschließlich vom Sozialressort des Landes entwickelt, finanziert und umgesetzt. Da sich Thema Inklusion jedoch nicht auf den Sozialbereich beschränkt, soll der neue Aktionsplan ressortübergreifend entwickelt werden und Maßnahmen in allen Ressorts der Steiermärkischen Landesregierung vorsehen. Ein weiterer wichtiger Punkt zur Umsetzung der UN-BRK, den wir in der laufenden Legislaturperiode mit einem Antrag eingefordert haben, ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Gesetzgebungsprozessen. 

 

KPÖ: Wir sind von einer vollständigen Umsetzung weit entfernt. Es ist notwendig, den steirischen Aktionsplan in allen Abteilungen des Landes umzusetzen. Unser Ziel ist es mehr Selbstbestimmung für alle zu erreichen. Das schafft man nur dann, wenn für Menschen mit Behinderung genauso die Möglichkeit besteht einer geregelten Arbeit nachzugehen und eine leistbare, barrierefreie Wohnung vorzufinden. Hier muss man ansetzen und die vielen Konzepte auch in die Tat umsetzen.

 

NEOS: Die Teilnahme an der UN-BRK kommt mit Verpflichtungen, die der Österreichische Staat durch die Ratifizierung vor nunmehr 16 Jahren eingegangen ist. Bis dato konnten hier aufgrund der vielen Verwaltungsebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Kassen) aber wenig Fortschritte erzielt werden, was wir oftmals kritisiert haben und wir werden auch weiterhin auf die nötige Umsetzung pochen.

ÖVP: Wir sind davon überzeugt, dass Inklusion ohne Barrierefreiheit nicht möglich ist. Wo Orte, Kommunikation oder digitale Angebote nicht barrierefrei sind, werden Menschen von der Teilhabe ausgeschlossen – im Bildungsbereich und am Arbeitsmarkt ebenso wie im Privatleben. Das wollen wir als Steirische Volkspartei nicht hinnehmen und setzen uns darum weiter dafür ein, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu erreichen. Diese nutzt nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Seniorinnen und Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Wir wollen, dass alle Steirerinnen und Steirer ihr Leben selbstbestimmt führen können und sicherstellen, dass sie auch in politische Entscheidungen eingebunden werden. Diese Überlegungen haben wir in unserem Wahlprogramm niedergeschrieben.

 

SPÖ: In unserem Zukunftsprogramm „Neu-Land“ haben wir im Kapitel Soziales folgende Forderungspunkte beschlossen:

·       Behindertengesetz zum Inklusionsgesetz weiterentwickeln

·       Inklusion im Bereich des Arbeitsmarktes stärken 

·       Einführung eines bundesweiten Inklusionsfonds

 

FPÖ: Im Handbuch Freiheitlicher Politik Steiermark befindet sich im Kapitel „Soziales“ ein eigenes Unterkapitel „Behindertenwesen“. Behindertenpolitik ist jedoch nicht mit Sozialpolitik gleichzusetzen und findet daher quer durch das ganze Wahlprogramm Niederschlag.

 

GRÜNE: Barrierefreiheit
ist ein Grundrecht und ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft. Sie geht weit über den Abbau physischer Barrieren hinaus und umfasst alle Lebensbereiche: von Bildung und Arbeit bis hin zu Dienstleistungen, Kultur und Medien. Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können, ohne auf Hindernisse zu stoßen, die ihre Teilhabe einschränken. Wir Grüne setzen uns dafür ein, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu verankern. Dazu gehört der Abbau von Barrieren im Baurecht, in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt und in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen. Wir fordern, dass Menschen mit Behinderungen aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden, damit ihre Bedürfnisse und Rechte umfassend berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss Barrierefreiheit als politisches Querschnittsthema fest verankert werden, damit es bei allen politischen Entscheidungen berücksichtigt wird.

 

KPÖ: Wir haben ein eigenes Unterkapitel mit dem Titel „Selbstbestimmt Leben“ mit Forderungen wie zum Beispiel:

–           Barrierefreie Gebäude, Straßen, Transportmittel

–           Bedarfsgerechte, gut qualifizierte und gerecht bezahlte Schulassistenz   

–          Kostenlose Gebärdensprachkurse in der Steiermark

Eine von Capito zertifizierte Leichter-Lesen-Version (A2) des gesamten Wahlprogramms steht auf unserer Homepage:

https://www.kpoe-steiermark.at/programm-landtagswahl-2024-leichter-lesen.phtml

 

NEOS: Unsere Wahlprogramme stehen in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen, in denen sich unsere Nominierten und Abgeordneten bewegen und in denen sie Veränderung bewirken können. Nachdem wir im Bereich der Inklusion nur bedingt Dinge auf Landesebene forcieren können, sind wir hier in starker Abstimmung mit unserem Nationalratsklub, in dem unsere steirische Abgeordnete Fiona Fiedler sich nachhaltig für Verbesserungen einsetzt und in der vergangenen Legislaturperiode auch Anträge durchgebracht hat. In der Steiermark arbeiten wir dezidiert an Programmen zu Inklusion in den Bereichen Bildung, Schule und am Arbeitsmarkt eingesetzt hat. Unser Wahlprogramm für die NR-Wahlen betonte den Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen (insbesondere auch im digitalen) Raum, den bundesweit einheitlichen Zugang zu Unterstützungsleistungen, das Schaffen eines inklusiven Arbeitsmarktes (siehe Frage 6), sowie die durchgängige Inklusion im Bildungssystem (siehe Frage 9). Für diese Forderungen stehen NEOS auf allen politischen Ebenen.

ÖVP: Das Gegenteil ist der Fall! Die Budgets im Sozialbereich steigen jährlich!

 

SPÖ: In den letzten Jahren wurde definitiv nicht im Sozialbereich eingespart. So hat die steirische Landesregierung erst kürzlich ein umfassendes Anti-Inflationspaket für den Pflege- und Sozialbereich beschlossen. So wurden allein nur für das Anti-Inflationspaket rund 130 Millionen Euro im Jahr 2024 aufgewendet! Folgende Errungenschaft konnten zudem in der derzeitigen Legislaturperiode erreicht werden (auszugsweise):

·   Mittels ELER- und Landesmitteln konnte das Land Steiermark in inklusives Wohnen in der gesamten Steiermark investieren.

Mithilfe zweier Calls wurden in den Jahren 2018 und 2019 acht Wohnbauprojekte genehmigt und finanziert (44 Wohneinheiten in den Bezirken Liezen, Leoben, Murau, Murtal, Weiz und Südoststeiermark). In den Jahren 2020, 2021 und 2022 erfolgte die Umsetzung der bereits genehmigten Projekte. Parallel dazu wurde eine Assistenzleistung entwickelt, die den MieterInnen eine bedarfsgerechte Begleitung in den Bereichen Wohnen und Freizeit ermöglicht.

·  Seit 2021 sind die bei der Anwaltschaft angesiedelten Regionalen Beratungszentren für Menschen mit Behinderung in Betrieb 

·  Um die Versorgung mit sozialpsychiatrischen Leistungen in der Steiermark dar- und sicherzustellen, wurde gemeinsam mit der Abteilung 8, den im Jahr 2013

erstellten Bedarfs- und Entwicklungsplan für das Handlungs- und Arbeitsfeld Sozialpsychiatrie evaluiert und fortgeschrieben. Bis 2025 werden 150 weitere Wohnplätze (50 Pro Jahr) und 90 Beschäftigungsplätze (30 pro Jahr) geschaffen.

·  Abschaffung der Ersatzpflicht der Erben.

 

FPÖ: Im Behindertenbereich ist das Budget in den letzten Jahren laufend gestiegen. Sollte es trotzdem zu Einsparungen in bestimmten Bereichen gekommen sein, so ist dies unerfreulich und jedenfalls zu hinterfragen. Interessensvertretungen sollten diese Einsparungen aufzeigen und mahnend auf die politischen Verantwortungsträger einwirken.

 

GRÜNE: Tatsächlich lag die Sozialquote, also der Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt, in den letzten Jahren immer über 30 Prozent und damit so hoch wie nie zuvor. Darüber hinaus konnte unter Sozialminister Johannes Rauch eine langjährige Forderung umgesetzt werden, nämlich die automatische Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen. Damit ist sichergestellt, dass Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Krankengeld jährlich an die Teuerung angepasst werden. Wir Grüne treten für einen starken Sozialstaat ein, denn ein starkes Sozialsystem schafft Sicherheit und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir sind daher nicht für Kürzungen oder Einsparungen, sondern im Gegenteil für die Stärkung des sozialen Netzes in der Steiermark.

 

KPÖ: Durch Steuerkürzungen, besonders für die Reichen, fehlt das Geld für wichtige Bereiche. Leider wird dann häufig im Sozialbereich gespart, weil von manchen Parteien behauptet wird, Soziales sei nicht produktiv und „es geht den Leuten eh so gut“. Die vielen Einsparungen haben leider zu mehr Armut geführt. Wir brauchen ein gutes Sozialsystem, welches auch seinen Namen verdient. Von der Wirtschaft fordern wir gute Löhne, damit man von der eigenen Arbeit leben kann.

 

NEOS: Die Sozialquote ist in Österreich im europäischen Ländervergleich traditionell sehr hoch. Unser Sozialsystem ist ein komplexes Gewirr an Maßnahmen und Förderungen, bei denen mittlerweile nicht mehr diejenigen profitieren, die es am notwendigsten haben, sondern diejenigen, die sich im System am besten auskennen. Bestes Beispiel hierfür ist die gegenwärtige Sozialhilfe. Wir fordern, die Treffsicherheit (z.B. durch Einführung von mehr Sachleistungen) in diesem Bereich erheblich zu verbessern.

ÖVP: Die Volkspartei will keine Gesellschaft, die Menschen mit Behinderung verdrängt, diskriminiert, ausschließt oder selektiert. Menschen mit Behinderung sollen ein möglichst selbstbestimmtes, unabhängiges und freies Leben führen können. Wir setzen uns dafür ein, dass sie bestmöglich in Gesellschaft und Arbeitsleben integriert sind. Ein wichtiges Handlungsfeld ist dabei die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Unsere Bundesparteiorganisation, die Österreichische Volkspartei, will die Inflationsanpassung der Behindertenfreibeträge im Steuerrecht umsetzen und ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung für ihre Arbeit in geschützten Werkstätten einen Lohn – und eine Sozialversicherung – statt wie bisher ein Taschengeld erhalten.

 

SPÖ: Unser Ziel ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Die digitale und bauliche Barrierefreiheit – also etwa der Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Geschäften – soll in allen relevanten Berufsausbildungen für Bau, Verkehr und Medien verpflichtend unterrichtet werden. Die bisher zur Verfügung stehenden Budgetmittel reichen für eine umfassende Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei weitem nicht aus. Mit einem bundesweiten Inklusionsfonds könnten die Sozialversicherung sowie zukünftige Maßnahmen finanziert werden, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen. Rund 25.000 Menschen mit unterschiedlichen Talenten und Fähigkeiten arbeiten in sogenannten Tagesstrukturen, wie etwa in Werkstätten mit einfachen Tätigkeiten. Weil die Tagesstruktur nicht als Arbeitsverhältnis eingestuft wird, gibt es jedoch statt eines angemessenen Lohns nur Taschengeld. Dadurch erwerben Beschäftigte keine eigenständigen pensions- und krankenversicherungsrechtlichen Ansprüche.  Die UN- Behindertenrechtskonvention hält fest, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht darauf haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, um ihr Leben selbständig finanzieren zu können. Das wollen wir auf Bundesebene durch eine einfache Vorschrift im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) umsetzen.

 

FPÖ: Die heimische Politik hat dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderung in der Steiermark die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden, die zur Führung eines selbstbestimmten Lebens notwendig sind. Dabei dürfen Betroffene nicht zu Bittstellern degradiert, sondern müssen abseits von Bevormundung und Bemitleidung unterstützt werden. Chancengleichheit erreicht man nicht mit Geldgeschenken und Lippenbekenntnissen. Vielmehr muss es für die heimische Gesellschaft selbstverständlich sein, Personen mit geistigen und körperlichen Einschränkungen in ihre Mitte zu holen. Nur wenn Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, sich entsprechend ihren Bedürfnissen zu bilden, eine Anstellung mit angemessener Entlohnung bekommen und individuell angepasste Förderungen erhalten, ist Chancengleichheit von der Geburt bis ins Alter möglich.

 

GRÜNE: Wie unter Punkt 2 unseres Wahlprogramms beschrieben, ist es unser Ziel, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu verwirklichen. Wir wollen, dass alle Menschen gemeinsam leben, lernen, arbeiten und Freundschaften pflegen können. Wichtige Maßnahmen dazu sind Deinstitutionalisierung, inklusive Bildung, bedarfsgerechte Unterstützung wie persönliche  Assistenz und ein inklusiver Arbeitsmarkt.

 

KPÖ: Durch unseren regelmäßigen „Runden Tisch“ haben wir viele Initiativen zum Thema Inklusion im Landtag eingebracht. Das Projekt „Stille Stunde“ zur Unterstützung von Menschen im Autismusspektrum wurde in Kooperation mit Billa erstmals umgesetzt und wir wollen das in der Steiermark ausweiten. Viele Wohnungen sind als barrierefrei ausgewiesen, erfüllen aber oft kaum die Erfordernisse. Ein Zertifikat soll garantieren, dass die betroffene Wohnung auch wirklich barrierefrei ist.

 

NEOS: In der Vergangenheit haben wir die Rechte von Menschen mit Behinderungen immer wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt, indem wir auf aktuelle Missstände hinweisen und kritisieren, wenn Reformvorhaben zu kurz greifen. In konstruktiver Zusammenarbeit haben wir aber beispielsweise als einen der ersten angenommenen Anträge in der vergangenen Legislaturperiode das Pilotprojekt zur Vereinheitlichung der persönlichen Assistenz angestoßen.  Diese Arbeit werden wir auch in der kommenden Gesetzgebungsperiode auf allen Ebenen fortsetzen. Besonders wichtig sind uns die Umsetzung der bundesweiten Vereinheitlichung privater persönlicher Assistenz und auch der Rechtsanspruch auf das Kindergartenjahr sowie die 11. und 12. Schulstufe. Diese Schritte sind für uns notwendige Veränderungen, denn sie sind Voraussetzungen für die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems und für die eines inklusiven Arbeitsmarktes. 

ÖVP: Wir leben Inklusion – auch als Arbeitgeber.

 

SPÖ: Das Ziel der Gleichstellung und Gleichberechtigung aller Menschen begleitet uns als Sozialdemokratie schon seit unserer Gründung, seit damals ist „Gleichheit“ einer unserer unverrückbaren Grundwerte. Als Partei setzen wir uns daher aktiv mit Inklusionsmaßnahmen auf gesetzlicher Ebene ein und setzen diese dort um, wo wir in politischer Verantwortung sind. Gemäß unserem Grundsatz „arbeiten statt reden“. Innerhalb unserer eigenen Strukturen legen wir großen Wert auf Barrierefreiheit, einerseits bei der Zugänglichkeit unserer politischen Inhalte, aber auch zum Beispiel bei der Auswahl von Veranstaltungsorten.

 

FPÖ: Inklusion wird von unserer Partei vorgelebt. Die Freiheitlichen waren die erste Partei, die einen Spitzenkandidaten mit Behinderung für die Wahl zum Bundespräsidenten nominierte und hatte in der letzten Gesetzgebungsperiode auch auf Landesebene einen Abgeordneten mit einer körperlichen Beeinträchtigung.

 

GRÜNE: In der Grünen Partei finden sich Menschen mit Behinderungen sowohl auf der Ebene der Kandidat:innen für die Landtagswahl als auch bei den Mitarbeiter:innen. Barbara Sima-Ruml, die seit 2001 im Rollstuhl sitzt und beruflich als Sachverständige für barrierefreies Bauen und als Dozentin an der TU Graz und
der FH Joanneum tätig ist, steht auf Platz 7 unserer Kandidat:inneliste.

 

KPÖ: Mit unserem „Runden Tisch“, der sich immer größerer Bekanntheit erfreut, wollen wir echte Partizipation für Menschen mit Behinderung ermöglichen. Wir erfahren, wo genau der Schuh drückt bzw. wo es Handlungsbedarf gibt und bringen die Anliegen der Menschen in den Landtag. Wir haben mit Heinz Sailer, den ehem. Vorsitzenden des Monitoringausschusses, einen parteifreien und unabhängigen Kandidaten auf der KPÖ-Wahlliste, der uns auch mit seiner Expertise zur Seite steht.

 

NEOS: Für uns NEOS ist umfassende Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit. Mitgliederversammlungen sind barrierefrei ausgestaltet, sodass der Zugang bspw. mit einem Rollstuhl möglich sein muss. Darüber hinaus bieten wir bei Mitgliederversammlungen Übersetzungen in Gebärdendolmetsch an. Parteiprogramme werden in einfacher Sprache erstellt und auch als Arbeitgeber erfüllen wir auch die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung.

ÖVP: Barrierefreiheit – siehe Frage 2. Außerdem direkte und indirekte Förderung für Ausbildungsprogramme und potentielle Arbeitgeber. Wir setzen uns für ein Bildungssystem ein, das Menschen mit intellektueller Behinderung gleichberechtigte Chancen in der Gesellschaft und der Arbeitswelt eröffnet.

 

SPÖ: Aufbauend auf der Leistung des Steiermärkischen Behindertengesetz „Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt“ wurden in der Steiermark bereits zwei Leistungen – „step-by-step“ und „in Arbeit“ – etabliert, mit denen die Verwirklichung eines Anstellungsverhältnisses für Menschen mit Behinderungen, die nicht erwerbsfähig sind, am ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden soll. Zielgruppe sind somit Personen, die die Versorgungsangebote oder Leistungen des Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumservice nicht nutzen können. Mit diesen Leistungen sollen vor allem inklusive Beschäftigungs- und Tätigkeitsvarianten für Menschen mit Behinderung erprobt werden, die eine tatsächliche Entlohnung mit der entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Absicherung zur Folge haben. Damit erhalten Menschen mit Behinderung neben dem Lebensunterhalt nicht mehr nur ein Taschengeld oder eine Arbeitsprämie, sondern erlangen ein selbständiges Einkommen.

 

FPÖ: Da der Bund die Hauptverantwortung für die Arbeitsmarktpolitik trägt ist der Handlungsspielraum auf Landesebene kaum gegeben. Es bietet sich daher an, eine Arbeitsgruppe aus Interessensvertretungen des Landes zusammen mit dem Bund ins Leben zu rufen, um entsprechende Wege auszuarbeiten.

 

GRÜNE: Unter dem grünen Sozialminister Johannes Rauch wurde die Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ ins Leben gerufen. Bis 2026 stellt der Bund 36 Millionen Euro zur Verfügung, um Projekte zu fördern, die Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Möglichkeit, konkrete Projekte zu fördern, in denen Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf faire Löhne, Sozialversicherungs- und Pensionsansprüche erwerben, ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Langfristig heißt das Ziel: Lohn statt Taschengeld. 

 

KPÖ: Es gibt Pilot-Projekte, die nach langer erfolgreicher Praxis zu einem Regelsystem umgewandelt werden können (z.B. in Arbeit von Jugend am Werk). Ein
erster Schritt wäre bei einigen Branchen anzufangen und ein inklusives Arbeitsmarktkonzept auszuarbeiten. Man sollte auch mehr in den „regulären Arbeitsmarkt“ eingreifen. Das tut man auch mit der Ausgleichstaxe, welche deutlich erhöht werden muss. Gleichzeitig kann man mit Anreizen und Förderungen arbeiten.

 

NEOS: In Werkstätten ein Taschengeld anstelle eines Lohnes auszuzahlen ist weder wertschätzend noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des Engagements, das Personen mit besonderen Bedürfnissen an den Tag legen. Wir fordern deshalb eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt, damit die beschäftigten Personen die Möglichkeit haben, Versicherungszeiten (z.B. bei der Pensionsversicherung) zu erwerben. Für die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes wollen wir einen umfangreichen Prozess gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen, Interessenvertretungen sowie den Trägerorganisationen. Ziel sollte es sein, einen reibungslosen Übergang aus der inklusiven Schule in den inklusiven Arbeitsmarkt zu garantieren. Dafür braucht es eine Reform der Ausgleichstaxe, an deren Stelle ein wirksames Anreizsystem für die signifikante Steigerung der Einstellungsquoten von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt tritt. Daneben müssen wir Versorgungslücken mit persönlicher Assistenz durch eine einheitliche bundesweite Regelung für den privaten Bereich schließen. Auch fordern wir seit Jahren eine Abschaffung der Einteilung von Menschen mit Behinderung in arbeitsfähig/arbeitsunfähig. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist die Barrierefreiheit. Grundlegend ist Folgendes: Unterstützte Kommunikation, einfache Sprache und Piktogramme müssen verpflichtend von öffentlichen Stellen verwendet werden. Ebenso ist die Österreichische Gebärdensprache in allen öffentlichen Institutionen, besonders aber in sämtlichen Bildungseinrichtungen, einzusetzen und entsprechend zu finanzieren.

ÖVP: Wir kämpfen für ein leistbares Leben! Die Teuerungen müssen abgefedert werden, zum Beispiel schaffen wir durch unsere große Wohnraumoffensive neue, leistbare Wohnungen und sorgen dafür, dass junge Menschen wieder Eigentum erwerben können. Zudem entlasten wir mit Heiz- und Mietkostenzuschüssen jene, die es brauchen.

 

SPÖ: Die Teuerung ist in Österreich aufgrund
fehlender oder unzureichender Maßnahmen der Bundesregierung leider enorm hoch. In unserem Verantwortungsbereich haben wir gemeinsam mit Landeshauptmann-Stv. Anton Lang schnell und entschlossen gehandelt, um gezielt Menschen zu unterstützen, die besonders stark von der Teuerung betroffen sind. 

·       Im Jahr 2023 wurde die Wohnunterstützung um 20 Prozent erhöht. Und im Jahr 2024 nochmalig um 10 Prozent, damit in Summe um 30 Prozent.

·       Wir haben die Einkommensgrenzen sowie die Höchstsätze in der Wohnunterstützung angepasst, zusätzlich haben wir dafür gesorgt, dass die Einkommensgrenzen sowie die Höchstsätze jährlich automatisch erhöht werden. 

·       Wir haben im Jahr 2021 den Heizkostenzuschuss verdoppelt – und zwar auf 340 Euro. Diesen haben seit dem Jahr 2019  85012 Haushalte erhalten. Anträge für diese Heizperiode sind noch bis 28.02.2025 möglich.

Für Heizkostenzuschüsse, Wohnunterstützung und den Steiermark-Bonus wurden seit dem Jahr 2019 in Summe 322,3 Millionen Euro aufgewendet. Mit unserer steirischen Wohnbauoffensive haben wir zusätzlich einen Meilenstein für leistbares Wohnen in der Steiermark

gesetzt. Dadurch entstehen über 5.000 neue, leistbare Wohnungen. Im Bereich der Wärmeversorgung ist die Steiermark mit einer sozial gestaffelten Heizungstauschförderung sehr erfolgreich und im Ländervergleich an der Spitze. Damit wird die Grundlage der Teuerungen – nämlich die Abhängigkeit von Öl- und Gas – bekämpft. Für uns darf  eine nachhaltige und leistbare Energieversorgung in unserem Land nicht von der Geldbörse abhängen.

 

FPÖ: Aus freiheitlicher Sicht sind der preistreibenden Klimapolitik und den wirtschaftsschädlichen Russland-Sanktionen umgehend ein Ende zu bereiten. Neben der CO2-Strafsteuer muss auch die ORF-„Zwangssteuer“ abgeschafft werden. In Zeiten der Teuerung braucht es außerdem die Halbierung bis hin zu einer Aussetzung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel, Energie und Treibstoffe und der Mineralölsteuer sowie die konsequente Aussetzung von Mieterhöhungen.

 

GRÜNE: Wie wir leider erleben mussten, hat unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, konkret von russischem Gas, im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu extremen Preissteigerungen geführt. Unser Ziel ist es daher, Österreich Schritt für Schritt unabhängig von schmutzigen Öl- und Gasimporten zu machen. Durch den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien können wir unsere Energiekosten stabil halten und damit auch die Teuerung in Schach halten.

 

KPÖ: Viele Menschen können sich die Wohnkosten, das Leben und den Einkauf schon jetzt nicht mehr leisten. Während andere Länder wirksame Maßnahmen gesetzt haben, ließ die Bundesregierung die Menschen im Stich. KPÖ-Politiker:innen behalten vom hohen Politikergehalt nur den Durchschnitts-Facharbeiterlohn von 2.500€. Der Rest wird an Menschen gespendet, die in finanzielle Not sind und dringend Hilfe brauchen. Über 26.000 Personen und Familien wurden seit 1998 unterstützt.

 

NEOS: Die Regierung hatte die vergangene Inflation unnötig angefeuert. Österreich hatte die höchste Inflation in Westeuropa. Jetzt gilt es, dass der Staat mit gutem Beispiel vorangeht und Preise von Produkten und Dienstleistungen, die er selbst verkauft, senkt. So müssen z.B. endlich durch ein Wettbewerbspaket in der Energiewirtschaft die Voraussetzungen für niedrigere Gaspreise für Endkunden geschaffen werden. Denn nirgends in der EU sind die Gaspreise für Kunden stärker gestiegen als in Österreich. Damit muss Schluss sein. Die Senkung der (vor allem nicht-arbeitnehmerbezogenen) Lohnnebenkosten ist ein weiteres gutes Beispiel, um Preisdruck zu reduzieren.

ÖVP: Inklusion ist für uns nicht nur ein einzelner Schritt, sondern ein langer Weg. Wir wollen diesen Weg gehen, denn wir dürfen niemanden zurücklassen. Jeder Mensch hat ein Recht auf bestmögliche gesundheitliche Versorgung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Behinderungen. Wir haben im Juni einen Maßnahmenplan für die inklusive medizinische Versorgung beschlossen. Und diesen wollen wir umsetzen, weil es unser gemeinsames Ziel ist, Barrieren abzubauen und eine wirklich inklusive Gesundheitsversorgung in der Steiermark aufzustellen. Dazu gehören neben vielen anderen Punkten etwa, dass wir das „Institut für inklusive Medizin Kainbach“ weiterentwickeln wollen. Wir wollen in der Ausbildung von Gesundheitsberufen eine Fortbildung verankern, die sich der Medizinischen Versorgung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder mehrfacher Behinderung widmet. Wir wollen die Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention stärken und wir wollen auch bestehende Angebote bekannter machen.

 

SPÖ: Medizinische Versorgung muss für alle Menschen zugänglich, leistbar und verfügbar sein, unabhängig ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Wir stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und stellen klar: Mit der Steirischen Sozialdemokratie und Anton Lang wird es keine weiteren Schließungen von LKH-Standorten geben. Außerdem setzen wir stark auf den Ausbau der Gesundheitszentren, um die wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu stärken.

 

FPÖ: Hier muss auf jeden Fall bereits während der Ausbildung im Medizinstudium auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Lehrplan eingegangen werden, damit angehende Ärzte von vorn herein sensibilisiert und geschult werden. Ein Herantreten an das Wissenschaftsministerium ist daher von Nöten, um Änderungen im Lehrplan einzufordern.

 

GRÜNE: Im Juni 2024 wurde von der Gesundheitsplattform Steiermark, dem wichtigsten Entscheidungsgremium im Gesundheitsbereich auf Landesebene, ein Maßnahmenplan zur Versorgung von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Der Gesundheitsfonds Steiermark arbeitet bis 2027 an der Umsetzung von Verbesserungen auf allen Handlungsebenen. Dazu gehört auch der Ausbau der medizinischen Versorgungsangebote. Neben der Ambulanz in Kainbach wurde Anfang 2024 ein Institut für Inklusive Medizin in Zeltweg eröffnet. Wir setzen uns dafür ein, dass solche Versorgungsangebote in der gesamten Steiermark ausgebaut werden, mit dem langfristigen Ziel, dass es in allen Versorgungsregionen Angebote gibt.

 

KPÖ: Ein inklusives Gesundheitssystem muss verfügbar und erreichbar für alle Menschen sein, damit Menschen, die z.B. mobilitätseingeschränkt sind, keine langen Anfahrten machen müssen und Zugang zur Versorgung haben. Besonders wichtig ist eine starke Einbindung von Selbstvertreter:innen in diese Entscheidungen. Unser Ziel ist ein Gesundheitssystem von hoher Qualität für alle und ein Ende der Zweiklassen-Medizin, wo Reiche und Privatversicherte bevorzugt werden.

 

NEOS: Eines der größten Probleme ist, dass viele Praxen nicht barrierefrei sind, obwohl sie dies sein müssten. Auch das haben wir mit Anfragen bereits kritisiert, diese Vorgaben müssen endlich umgesetzt werden. Krankenhäuser und PVEs sind noch eher im Einflussbereich, hier muss im Zuge von Modernisierungen nachgerüstet werden bzw. bei Primärversorgungseinheiten handelt es sich ohnehin um Neuerrichtungen, die dementsprechend barrierefrei sein müssen. Nachdem Inklusion aber nicht nur Barrierefreiheit bedeutet, braucht es auch in periphären Regionen beispielsweise Onlinelösungen, um ggf Übersetzungen in Gebärdensprache anzubieten. Wichtig ist aber jedenfalls eine Sensibilisierung medizinischen Personals schon in der Ausbildung, damit Sie im Falle eines/ einer Patient:in wissen, wie möglichst inklusiv behandelt werden kann.

ÖVP: Die Sicherstellung qualitativ hochwertiger Betreuung von Kindern mit Behinderung und/oder erhöhtem Betreuungsbedarf ist uns ein großes Anliegen. Es gibt in der Steiermark heilpädagogische Kindergärten, die eine Sonderform zwischen dem Bildungsressort und Sozialressort sind. Der Abteilung 6 obliegt die Bewilligung und Kontrolle von heilpädagogischen Kindergärten. Diese Bildungseinrichtungen fördern die gemeinsame Betreuung von Kindern mit oder ohne eine Beeinträchtigung, damit jedes Kind seinen Möglichkeiten entsprechend begleitet und unterstützt wird. Wie jede elementarpädagogische Einrichtung in der Steiermark unterstützt das Land Steiermark auch die Träger Heilpädagogischer Kindergärten bei der Finanzierung des laufenden Betriebs u.a. durch die Gewährung von Beiträgen des Landes zum Personalaufwand der Erhalter. Diese gesetzlich geregelten finanziellen Pflichtleistungen für die Einrichtungen werden jährlich valorisiert. Weiters wollen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern mit Behinderung und/oder erhöhtem Betreuungsbedarf sicherstellen. Dafür haben wir bereits im Frühling 2023 im Landtag ein steirisches Elementarpädagogik-Paket beschlossen, im Rahmen dessen wir bis zum Jahr 2027 rund 270 Millionen Euro in den Bereich Kinderbildung- und betreuung investieren, die Betreuungsqualität für jedes Kind durch die stufenweise Senkung der Gruppenhöchstzahlen verbessern, ein längeres Verbleiben in der Kinderkrippe bei Entwicklungsverzögerungen ermöglichen, durch Investitionskostenzuschüsse für Barrierefreiheit und räumliche Qualitätsverbesserungen den Aus- und Umbau fördern. Weiters möchten wir sicherstellen, dass im Bildungsbereich kein Kind zurückgelassen wird. Die Schulassistenz ist dafür eine wichtige Unterstützungsleistung, um beeinträchtigte Kinder den Schulbesuch in der Steiermark zu ermöglichen. Das neue Schulassistenzsystem schafft mehr Flexibilität. Wo es möglich ist, sollen die Assistenzleistungen in Form einer Mehrfachbetreuung erfolgen. Dadurch entstehen Synergieeffekte sowie eine Teilhabe und ein Miteinander im Klassenverband für alle Kinder, ob mit oder ohne Beeinträchtigung. Eine Einzelbetreuung soll weiterhin stattfinden, wenn sie erforderlich ist.

 

SPÖ: Die Betreuung und zielgerichtete Förderung von Kindern mit Behinderung muss möglichst früh einsetzen, um wichtige Entwicklungsschritte bestmöglich zu unterstützen. Die Steiermärkische Behindertenhilfe stellt hierzu zahlreiche Hilfeleistungen, wie insbesondere die mobile Leistung “Frühförderung“, aber z.B. auch Zuschüsse zu Therapien und Hilfsmitteln zur Verfügung. Auch im institutionellen Rahmen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen werden entsprechende Hilfeleistungen für Kinder mit Behinderung erbracht. Eine inklusive Betreuung ist dabei nicht nur im Heilpädagogischen Kindergarten möglich, sondern kann selbstverständlich auch in einem wohnortnahen Regelkindergarten erfolgen. Dazu wird mittels Bescheid nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz eine bedarfsgerechte Unterstützung zu Verfügung gestellt. Ein Schwerpunkt der kommenden Legislaturperiode soll der Bildungsbereich sein, der weiterhin gemeinschaftlich bearbeitet werden muss. In diesem Bereich nimmt die Steiermark bereits eine Vorreiterrolle ein. Mit 01.09.2024 wurde die gesetzliche Verankerung von Assistenzleistungen in Kinderkrippen erreicht, um sicherzustellen, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gleichen Zugang zu Bildung erhalten.

 

FPÖ: Eltern wissen selbst am besten, welche Bedürfnisse ihr Kind hat und müssen weiterhin über die geeignete Schulform für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf entscheiden können. In bestimmten Fällen kann eine Regelschule den entsprechenden Förderbedarf nicht kompensieren, weil je nach Art der Behinderung der Bedarf an Betreuung und Pflege höher ist als der an Beschulung. Kinder leiden in diesen Systemen mehr als sie davon profitieren.

 

GRÜNE: Unser Ziel ist ein Bildungsumfeld, das Vielfalt als Bereicherung begreift und jedes Kind nach seinen individuellen Bedürfnissen fördert. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 hat sich Österreich zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen bekannt. Voraussetzung dafür ist eine umfassende Barrierefreiheit, sei es baulich, kommunikativ, intellektuell, sozial oder wirtschaftlich. Auch im Bildungssystem sind dafür Maßnahmen erforderlich. Eine inklusive Pädagogik nimmt Kinder so an, wie sie sind und unterstützt und fördert sie individuell. Jedes Kind muss von der Krippe bis zur Schule willkommen sein. Dafür braucht es flächendeckend ausreichende Ressourcen in allen Bildungseinrichtungen. Wir setzen auf Integration statt Separation. Kinder mit besonderem Förderbedarf sollen ihren Platz in Regelschulen finden, unterstützt durch qualifiziertes Personal und entsprechende Ressourcen.

 

KPÖ: Das segregierte Schulsystem muss beendet und zugunsten eines inklusiven Ansatzes umstrukturiert werden. Ressourcen von Sonderschulen sollten in inklusive Bildung investiert werden, damit eine nationale Strategie für ein inklusives Schulsystem umgesetzt werden kann. Italien gilt weltweit als Vorbild für ein inklusives Schulsystem. Natürlich gibt es auch dort Probleme, wie z.B. Fachkräftemangel. Dennoch kann man viel von unserem Nachbarland lernen.

 

NEOS: Die volle Bildungsteilhabe für Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht, zu dessen Anerkennung sich Österreich verpflichtet hat. Wir setzen uns deshalb für einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder bzw. Jugendliche mit Behinderung ein. Weiters fordern wir mehr Ressourcen für Sonderpädagogische Förderung (Anhebung des “SPF-Deckels”), damit Kinder mit Behinderung auch in der Regelschule jene Bedingungen vorfinden, die sie zum Lernen benötigen. Langfristiges Ziel ist dabei die gegenseitige Öffnung von Sonder- und Regelschulen, sodass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können und ebenfalls gemeinsam auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet werden. Im tertiären Bildungsbereich ist die Lage derzeit unübersichtlich. Fest steht: es gibt an unseren Universitäten Aufholbedarf bei der Barrierefreiheit, aktuell führen die Säumnisse hier dazu, dass das Studieren und Arbeiten an Universitäten Menschen mit Behinderungen erschwert wird. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen für die Dauer ihres Lebens gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsangeboten haben. Daher fordern wir eine Besserung der Datenlage im tertiären Bildungsbereich, sowie schnellstmögliche Verbesserungen in Bezug auf die Barrierefreiheit. 

ÖVP: Wir unterstützen den Ausbau von Tageseltern und sind dazu laufend im Gespräch mit den Sozialpartnern, um unseren Tageseltern bestmögliche Servicierung und Unterstützung in der Abwicklung zu ermöglichen. Wir haben das System der Tageseltern weiterentwickelt zu einer Betreuung in gemeindeeigenen und  betriebseigenen Räumlichkeiten und der Möglichkeit der Vermittlung von Tageseltern. Zudem haben wir Lockerungen bei den notwendigen getrennten Räumlichkeiten ab zwei Tageseltern pro Standort, eine flexible Überschreitung der Kinderhöchstzahl bei Betreuung von zwei Tageseltern von bis zu zwölf Kinder sowie die gesetzliche Grundlage für die Erprobung eines Modellversuches bei allen Arten von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, insbesondere bei Tageseltern, geschaffen.

 

SPÖ: Neben den bereits abgeschlossenen De-Institutionalisierungsvorhaben und den laufenden De-Institutionalisierungsprozessen bietet das Steiermärkische Behindertengesetz eine Reihe von Leistungen an, die ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglichen und stetig ausgebaut werden. Dazu zählen insbesondere die mobilen Dienste wie Wohn- und Freizeitassistenz, Familienentlastungsdienst und Mobile sozialpsychiatrische Betreuung sowie das persönliche Budget. Außerdem werden die bestehenden Leistungsangebote laufend weiterentwickelt und neue Leistungen im Sinne von möglichst de-institutionalisierten Prozessen erprobt und implementiert. Darüber hinaus trägt die Steiermark die Maßnahmen des aktuellen „Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022 – 30 (NAP II)“ mit und wird sich mit großem Engagement in die partizipative Erarbeitung von Strategien zur De-Institutionalisierung im Rahmen des NAP II einbringen. Denn gerade im Bereich der De-Institutionalisierung ist es essenziell, dass ein zwischen den Bundesländern und dem Bund (und seinen Institutionen wie z.B. der Volksanwaltschaft) abgestimmtes Zielbild umgesetzt wird, um so ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen im gesamten Bundesgebiet verwirklichen zu können.

 

FPÖ: Die Selbstbestimmung des Menschen muss im Fokus des politischen Handelns liegen. Menschen mit Behinderung dürfen in ihrer Autonomie, Wahlfreiheit und Kontrolle darüber, wie sie wo mit wem leben wollen, nicht eingeschränkt werden, sondern brauchen echte Unterstützung.

 

GRÜNE: Um dem Ziel der Deinstitutionalisierung näher zu kommen, müssen ambulante und mobile Dienste ausgebaut werden. Bereits im aktuellen Regierungsprogramm der Steiermärkischen Landesregierung wurde ein neues Inklusionsgesetz angekündigt, jedoch nicht umgesetzt. Wir setzen uns dafür ein, dass in der kommenden Landtagsperiode ein neues Integrationsgesetz erarbeitet wird. Dieses soll insbesondere das bestehende Leistungsangebot des Behindertengesetzes adaptieren, um die Deinstitutionalisierung voranzutreiben.

 

KPÖ: Der Ausbau von Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben mehr gefördert werden. Einschränkungen der Wahl- und Entscheidungsfreiheit sind möglichst zu beseitigen und sollten idealerweise nur in Fällen von Selbst- oder Fremdgefährdung angewandt werden. Wir unterstützen die Petition des Grazer Behindertenbeirats zur De-Institutionalisierung vollinhaltlich und werden dieses Anliegen weiterhin im Landtag unsere Aufmerksamkeit schenken: https://tinyurl.com/petitiongraz

 

NEOS: Leider mangelt es noch an den Voraussetzungen, um gewisse Institutionen abzuschaffen. So brauchen wir noch an Schulen, bei der Versorgung mit Assistenzen, am Arbeitsplatz und –markt überhaupt die Möglichkeiten zur Inklusion. Zum anderen gibt es in unserem föderalen System noch immer viele Uneinheitlichkeiten – z.B. bei der privaten persönlichen Assistenz, die flächendeckende Deinstitutionalisierung im Sinne der UN-BRK erschweren. Wir weisen in unserer Arbeit immer wieder auf diese Missstände hin und sorgen somit dafür, dass sie im politischen Alltag nicht untergehen. Für eine erfolgreiche Deinstitutionalisierung werden viele unserer Forderungen wie der Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr, bundeseinheitliche Regelungen zur privaten persönlichen Assistenz, oder auch eine Reform der aktuellen Ausgleichstaxe umgesetzt werden müssen.

ÖVP: Voraussetzung dafür ist es, dass Menschen mit intellektueller Behinderung in einem fairen Beschäftigungsverhältnis einen fairen Lohn und damit eine Sozialversicherung statt wie bisher weitläufig üblich ein Taschengeld bekommen.

 

SPÖ: Die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderung ist eine langjährige Forderung der Länder an den Bund, in dessen Zuständigkeit diese Frage fällt. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang unsere Forderung „Lohn statt Taschengeld“ in Tagesstrukturen. Dadurch erwerben Beschäftigte eigenständige pensions- und krankenversicherungsrechtliche Ansprüche.

 

FPÖ: Die Forcierung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung muss von hoher Priorität sein. Wir Freiheitliche setzen uns seit Jahren für eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Tageswerkstätten ein. Weitere entsprechende Schritte müssen folgen.

 

GRÜNE: Wie bereits unter Punkt 6 angeführt, ist das grundsätzliche Ziel Lohn statt Taschengeld, da mit dem Bezug eines regulären Lohnes auch ein Pensionsanspruch einhergeht. Darüber hinaus unterstützen wir die finanzielle und personelle Ausstattung von Modellen wie jenem des Landes Steiermark, mit dem Menschen mit Behinderungen in Tageswerkstätten die Möglichkeit gegeben wird, in Pension zu gehen und sprechen uns für eine Ausweitung der Zielgruppe aus.

 

KPÖ: Als KPÖ begrüßen wir die Möglichkeit in Pension gehen und ihren Alltag selbstbestimmter leben zu können. Eine reguläre und faire Pension ist das allerdings noch nicht. Es muss für Menschen mit Behinderung möglich sein im Arbeitsmarkt mit regulärer Pensionsversicherung Fuß fassen zu können. Das Ziel ist Inklusion und das bedeutet eine größtmögliche Einbindung aller Menschen in die Arbeitswelt. Jene, die nicht arbeiten können, sollen selbstverständlich ebenso abgesichert sein.

NEOS: Siehe Frage 6. 

ÖVP: Unter dem folgenden Link finden Sie unser Programm in einfacher Sprache: https://www.stvp.at/wahlprogramm-2024-in-einfacher-sprache/

 

SPÖ: Unser Zukunftsprogramm „Neu-Land“ ist hier in leichter Sprache verfügbar: https://stmk.spoe.at/neu-land/ 

 

FPÖ: Vielen Dank für den Hinweis, wir werden versuchen dies in Zukunft zu berücksichtigen.

 

NEOS: Ja, das Wahlprogramm wird es bald auch in Leichter Sprache auf der NEOS-Internetseite geben.

 

Bei zwei Parteien gab es zum Zeitpunkt unserer Kontaktaufnahme ohnehin schon Wahlprogramme in leichter Sprache. Diese findest du hier:

 

KPÖ: https://www.kpoe-steiermark.at/programm-landtagswahl-2024-leichter-lesen.phtml

 

GRÜNE: https://stmk.gruene.at/wahl-programm-ltw-2024-leichte-sprache/

Lebenshilfe Steiermark
Mariahilferplatz 5/1
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