Seit Jänner 2024 besteht für einige Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen. Das neue Modell ist eine positive Entwicklung – allerdings hat derzeit nur eine kleine Personengruppe Anspruch darauf.
von Theresa Kraschitz
Das neue Altersteilzeit-Modell für Menschen mit Behinderungen ist ein Schritt in Richtung bedürfnisorientierte Begleitung und Unterstützung für ältere Menschen mit Behinderungen. Anspruch auf das Angebot haben Menschen mit höchstem Unterstützungsbedarf ab dem 50. Lebensjahr und Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ab dem 60. Lebensjahr. Wer in Altersteilzeit gehen will, muss in einer Tageswerkstätte beschäftigt sein und im vollzeitbetreuten Wohnen leben. Keinen Anspruch darauf haben Menschen, die zu Hause bei der Familie wohnen. Unter dem Strich bedeutet das, dass in der gesamten Steiermark rund 260 Personen Anspruch auf die neue Altersteilzeit haben.
Was ändert sich konkret?
Wer das Angebot in Anspruch nimmt, kann tageweise zwischen der Beschäftigung in der Werkstätte und dem Aufenthalt in der Wohneinrichtung wechseln. Bisher gab es diese Wahlfreiheit nicht; untertags war keine Betreuung im Wohnen möglich.
Übergangsfrist
Entscheidet man sich für die Altersteilzeit, gelten die ersten 6 Monate als Übergangs- und Erprobungsphase. Das soll den Menschen Zeit geben, sich zu entscheiden, ob die Altersteilzeit für sie geeignet ist – oder ob sie doch lieber in die Vollbeschäftigung zurückkehren möchten. Ihr Platz in der Tageswerkstätte bleibt solange erhalten. Zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr können Menschen mit Behinderung entscheiden, ob sie in Altersteilzeit arbeiten oder doch lieber in Pension gehen wollen.
“Das neue Altersteilzeit-Modell für Menschen mit Behinderungen ist ein Schritt in Richtung bedürfnisorientierte Begleitung und Unterstützung für ältere Menschen mit Behinderungen.”
Theresa Kraschitz, Rechtsberatung Lebenshilfe Steiermark
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