Tausende Menschen mit intellektuellen Behinderungen arbeiten in Österreich in Werkstätten – aber nicht wie andere Arbeitnehmer*innen. Statt Gehalt gibt es oft nur ein Taschengeld, keine Sozialversicherung und keine Pension. Warum das so ist, was sich ändern muss und wofür sich die Lebenshilfe einsetzt, erklären wir in diesem Beitrag.
In Österreich leben rund 760.000 Menschen mit Behinderungen. Besonders Menschen mit intellektuellen Behinderungen sind am Arbeitsmarkt massiv benachteiligt. Nur etwa 14,9 % der Menschen mit Behinderungen sind am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt.
Stattdessen arbeiten viele in geschützten Werkstätten oder ähnlichen Einrichtungen: Rund 28.000 Menschen sind in Österreich in diesen Strukturen tätig.
Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten tätig sind, leisten täglich wertvolle Arbeit: Sie produzieren, verpacken, montieren oder erbringen Dienstleistungen.
Doch anstelle eines fairen Gehalts erhalten sie oft nur ein Taschengeld – je nach Bundesland etwa zwischen 35 und 100 Euro pro Monat.
Dazu kommt: Diese Menschen sind
Sie sind häufig über die Eltern mitversichert. Sobald diese Absicherung wegfällt – etwa im Alter – geraten viele Betroffene in Existenznot.
Viele Personen, die in Werkstätten arbeiten, werden offiziell als „arbeitsunfähig“ eingestuft. Dadurch fallen sie aus dem System der normalen Arbeitsverhältnisse und Sozialversicherung heraus. Die Zuständigkeit für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Österreich liegt bei den Bundesländern. Dies betrifft sowohl die Organisation als auch die Finanzierung dieser Einrichtungen. Die Bundesländer sind verantwortlich für die tagesstrukturellen Angebote und die Vergütung der dort beschäftigten Personen. Diese Zuständigkeit führt zu Unterschieden in der Ausgestaltung der Angebote und der Höhe des Taschengeldes, das zwischen 35 und 100 Euro pro Monat variieren kann.
Ein faires Entlohnungssystem existiert bis heute nicht.
Die Lebenshilfe kämpft seit Jahren mit der Kampagne „Gehalt statt Taschengeld“ für grundlegende Reformen.
Kernforderungen sind:
Es gibt erste Schritte:
Die österreichische Bundesregierung kündigte 2024 Fördermittel in Höhe von 36 Millionen Euro an, um innovative Projekte zu unterstützen, die Menschen mit Behinderungen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen.
Ob diese Initiativen tatsächlich die jahrzehntelangen strukturellen Probleme lösen können, bleibt abzuwarten.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Arbeit für alle Menschen fair bezahlt wird – unabhängig von Behinderungen.
Lohn statt Taschengeld ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern ein unverzichtbarer Schritt zu echter Inklusion.
Lebenshilfe Steiermark
Mariahilferplatz 5/1
8020 Graz
Telefon: +43 (0)650 81 25 751
Email: office@lebenshilfe-stmk.at
Mit Ihrer Auswahl willigen Sie in die Verwendung von technisch nicht notwendigen Cookies und Diensten (Matomo Analytics) zum Zweck der Analyse der Webseitennutzung sowie in die Verwendung von externen Einbindungen (YouTube-Videos) ein.
Widerruf: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Löschfunktion Ihres Browsers oder durch Anpassung der Datenschutzeinstellungen in der Datenschutzerklärung widerrufen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Lebenshilfe Steiermark
Mariahilferplatz 5/1
8020 Graz
Telefon: +43 (0)316 812575
Email: office@lebenshilfe-stmk.at