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Tag der Inklusion: Fairer lohn für menschen mit behinderung

Tausende Menschen mit intellektuellen Behinderungen arbeiten in Österreich in Werkstätten – aber nicht wie andere Arbeitnehmer*innen. Statt Gehalt gibt es oft nur ein Taschengeld, keine Sozialversicherung und keine Pension. Warum das so ist, was sich ändern muss und wofür sich die Lebenshilfe einsetzt, erklären wir in diesem Beitrag.

In Österreich leben rund 760.000 Menschen mit Behinderungen. Besonders Menschen mit intellektuellen Behinderungen sind am Arbeitsmarkt massiv benachteiligt. Nur etwa 14,9 % der Menschen mit Behinderungen sind am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt.
Stattdessen arbeiten viele in geschützten Werkstätten oder ähnlichen Einrichtungen: Rund 28.000 Menschen sind in Österreich in diesen Strukturen tätig.

Arbeiten – aber ohne Lohn?

Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten tätig sind, leisten täglich wertvolle Arbeit: Sie produzieren, verpacken, montieren oder erbringen Dienstleistungen.
Doch anstelle eines fairen Gehalts erhalten sie oft nur ein Taschengeld – je nach Bundesland etwa zwischen 35 und 100 Euro pro Monat.

 

Dazu kommt: Diese Menschen sind

 

  • nicht sozialversichert
  • nicht pensionsversichert
  • und haben oft keinen Anspruch auf eine eigene Altersvorsorge.

 

Sie sind häufig über die Eltern mitversichert. Sobald diese Absicherung wegfällt – etwa im Alter – geraten viele Betroffene in Existenznot.

 

Warum ist das so?

Viele Personen, die in Werkstätten arbeiten, werden offiziell als „arbeitsunfähig“ eingestuft. Dadurch fallen sie aus dem System der normalen Arbeitsverhältnisse und Sozialversicherung heraus. Die Zuständigkeit für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Österreich liegt bei den Bundesländern. Dies betrifft sowohl die Organisation als auch die Finanzierung dieser Einrichtungen. Die Bundesländer sind verantwortlich für die tagesstrukturellen Angebote und die Vergütung der dort beschäftigten Personen. Diese Zuständigkeit führt zu Unterschieden in der Ausgestaltung der Angebote und der Höhe des Taschengeldes, das zwischen 35 und 100 Euro pro Monat variieren kann.

Ein faires Entlohnungssystem existiert bis heute nicht.

 

Was fordert die Lebenshilfe?

Die Lebenshilfe kämpft seit Jahren mit der Kampagne „Gehalt statt Taschengeld“ für grundlegende Reformen.
Kernforderungen sind:

 

  • Faire Entlohnung für geleistete Arbeit
  • Sozial- und Pensionsversicherung für alle Beschäftigten in Werkstätten
  • Recht auf Arbeit – entsprechend Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich ratifiziert hat.

 

Aktuelle Entwicklungen

Es gibt erste Schritte:
Die österreichische Bundesregierung kündigte 2024 Fördermittel in Höhe von 36 Millionen Euro an, um innovative Projekte zu unterstützen, die Menschen mit Behinderungen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen.

Ob diese Initiativen tatsächlich die jahrzehntelangen strukturellen Probleme lösen können, bleibt abzuwarten.

 

Unser Ziel

Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Arbeit für alle Menschen fair bezahlt wird – unabhängig von Behinderungen.
Lohn statt Taschengeld ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern ein unverzichtbarer Schritt zu echter Inklusion.

Foto © C.MAVRIC

Lebenshilfe Steiermark
Mariahilferplatz 5/1
8020 Graz