In der Steiermark bekommen pro Schuljahr rund 3.500 Kinder Schulassistenz. Sie ermöglicht und erleichtert den Schulbesuch für Kinder mit Unterstützungsbedarf. Ab sofort wird die Schulassistenz in der Steiermark neu geregelt.
von Theresa Kraschitz
Für rund 3.500 steirische Kinder bedeutet Schulassistenz: Sie können die Schule besuchen, am regulären Unterricht teilnehmen und gemeinsam mit anderen Kindern an Bildung teilhaben. Sie werden im Schulalltag begleitet und haben die Möglichkeit, ihre sozialen Kompetenzen zu erweitern.
Schulassistenz neu geregelt
Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird die Schulassistenz in der Steiermark neu geregelt. In Zukunft ist das Bildungsressort des Landes Steiermark zuständig, nicht mehr das Sozialressort. Die wichtigsten Änderungen: Schulen sollen mehr Verantwortung bekommen und mehr Möglichkeiten haben, mitzuentscheiden. Kinder mit chronischen Erkrankungen werden künftig auch Anspruch auf Schulassistenz haben. Diese neuen Regelungen haben keine Auswirkung auf bestehende Bescheide. Sie bedeuten einen wichtigen Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft.
Einfachere Anträge
Ein weiteres Ziel der Reform ist es, die Antragsstellung zu vereinfachen. In Zukunft können Anträge von Eltern direkt in der Schule bei der Schulleitung gestellt werden. Die Schule wird mit medizinischen ExpertInnen zusammenarbeiten. Der Antrag wird dann von den Schulen an die Landesregierung geschickt, wo entschieden wird, ob ein Kind Anspruch auf Schulassistenz hat.
Schulassistenz für alle mit Bedarf
Durch die Reform sollen neben SchülerInnen mit körperlichen und/oder Sinnes-Beeinträchtigungen auch Kinder mit chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes Anspruch auf Schulassistenz haben. Wie viele Stunden an Assistenzleistung notwendig sind, wird von der Schule gemeinsam mit medizinischen ExpertInnen festgelegt. Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten für Volks-, Mittel- und Sonderschulen, polytechnische Schulen, Land- und forstwirtschaftliche Schulen.
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